funDB - WerkD Funding Database
Sächsisches Landesstipendium (Graduiertenförderung)
Die Hochschulen informieren separat über die Prozesse und treffen eine Vorauswahl, siehe z. B.
https://tu-dresden.de/ga/finanzierung/foerderangebote-ga/promotionsfoerderung/saechsisches-landesstipendium
https://www.uni-leipzig.de/forschung/wissenschaftliche-laufbahn/promotion/finanzierung/landesgraduiertenstipendium
Der Freistaat Sachsen vergibt Förderungen für Promotionsvorhaben in Form von Landesstipendien auf Grundlage der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO). Zu den zentralen Zuwendungsvoraussetzungen gehört, dass das Promotionsvorhaben nicht bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert wird. Als Begünstigte gelten (angehende) Promovierende aller Fachbereiche der Universität Leipzig. Die Förderdauer ist auf drei Jahre angelegt. Hinsichtlich der Höhe der Förderung erhalten die Stipendiat:innen ein monatliches Grundstipendium von 1.500 Euro sowie gegebenenfalls einen Familienzuschlag von 100 Euro pro Kind.
Quelle: Unis Leipzig/Dresden/SMWK