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BMFTR: Jüdische Gegenwartsforschung (Förderlinie A + B)
für die Förderlinie A bis spätestens 9. Oktober 2026, für die Förderlinie B bis spätestens 29. Oktober 2026
Die Werteordnung des Grundgesetzes verpflichtet den demokratischen Staat und seine Institutionen, allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein Leben in Würde, Freiheit und Sicherheit zu ermöglichen − unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung. Unter dieser Prämisse steht auch das neue Rahmenprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Orientierung für eine Welt im Wandel“ (2026 bis 2032). Es zielt im Kapitel „Demokratische Gesellschaften zukunftsfähig gestalten“ auch darauf ab, Forschung zu aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen demokratischer Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit zu unterstützen. In Ergänzung zu laufenden Fördermaßnahmen zum Thema Antisemitismus (https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/12/2024-12-16-bekanntmachung-antisemitismus.html) schreibt das BMFTR nun die Förderung von Vorhaben zur Jüdischen Gegenwartsforschung aus.
Die Ausschreibung erfolgt vor dem Hintergrund, dass das Forschungsfeld zur jüdischen Gegenwart noch nicht in einem wünschenswerten Maße entwickelt ist. Es liegen unzureichende Kenntnisse über die Lebenswelt von Jüdinnen und Juden in Deutschland vor.
Das jüdische Leben in Deutschland ist vielfältig. Es ist geprägt von verschiedenen Herkünften, Zugehörigkeiten und Generationswechseln und zeichnet sich durch vielfältigste Wechselbeziehungen zu anderen Teilen der Gesellschaft aus. Die jüdischen Gemeinden waren und sind starken Veränderungen unterworfen: durch Migrationsbewegungen wie den Zuzug osteuropäischer Jüdinnen und Juden ab den 1990er-Jahren, durch den Zuzug von israelischen Staatsangehörigen ab dem Jahr 2000, durch demografische Entwicklungen.
Einschnitte in jüngerer Vergangenheit bilden die Zuwanderung der Jahre 2015 und 2016, der Ukrainekrieg ab dem Jahr 2022 sowie der Terroranschlag der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023. Auch Erinnerungskulturen verändern sich. Über 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs und der Befreiung der Konzentrationslager gibt es kaum noch Zeugen, die von dem Menschheitsverbrechen des Holocaust aus dem eigenen Erleben berichten können. Damit ändert sich die Art und Weise, wie sich Jüdinnen und Juden, aber auch die Gesellschaft insgesamt, an den Holocaust erinnern.
In der aktuellen geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung wird die Gegenwart jüdischen Lebens zu wenig abgebildet, auch die Datenlage ist unterentwickelt. Dieses Forschungsdesiderat adressiert das BMFTR mit der geplanten Förderrichtlinie „Jüdische Gegenwartsforschung“.
Die eingegangenen Vorhabenskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach den folgenden Kriterien bewertet:
Förderlinie A:
wissenschaftliche Qualität und Umsetzbarkeit des Konzepts zur Durchführung des Vernetzungsvorhabens,
Schlüssigkeit des Arbeitsplans, Aussichten auf Erreichen der Vernetzungsziele der Förderrichtlinie,
fachliche Kompetenz und Vernetzung der Einreichenden im Bereich der Jüdischen Gegenwartsforschung,
Verwertungsstrategie, Beitrag zur Etablierung des Forschungsfeldes Jüdische Gegenwartsforschung,
Qualität des Konzepts für Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer, Eignung der Maßnahmen zum Erreichen der verschiedenen Zielgruppen (unter anderem Wissenschaft, Politik, breite Bevölkerung, Jüdinnen und Juden),
Stringenz des Projektdesigns sowie des Kooperationskonzepts,
Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern (bei Verbundstruktur),
Angemessenheit des Zeit- und Finanzplans, Realisierbarkeit im Förderzeitraum.
Förderlinie B:
wissenschaftliche Qualität des Vorhabens und Originalität der Forschungsidee,
wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz der Forschungsfrage,
Schlüssigkeit der Forschungsmethode und des Arbeitsplans,
fachliche Kompetenz der Einreichenden im Bereich der Jüdischen Gegenwartsforschung,
Verwertungsstrategie, Beitrag zur Etablierung des Forschungsfeldes Jüdische Gegenwartsforschung,
Qualität des Konzepts für Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer,
Plausibilität der Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern (bei Verbünden),
Qualität von Internationalisierungs- und Kooperationskonzept,
Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses,
Angemessenheit des Zeit- und Finanzplans.